AGB

Für die jeweiligen Einheiten (Erstgespräch sowie Behandlungssitzungen) sind maximal 50 Minuten veranschlagt. Durchschnittlich sind zehn Minuten pro Einheit für administrative Tätigkeiten eingeplant. Laut §54 Ärztegesetz gilt für die durchgeführten Behandlungen Verschwiegenheitspflicht.
Wird ein Termin bis zu 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt, fallen keine Kosten an. Bei Absagen in einem Zeitraum von weniger als 48 Stunden vor Termin oder unangekündigtem Nicht-Erscheinen werden 100 Prozent des Honorars in Rechnung gestellt. Sollte kurzfristig ein anderer Patient besagten Termin wahrnehmen können, erfolgt keine Verrechnung des Kostenersatzes. Ausnahmen sind medizinische Notfälle oder Krankheiten, die die Terminwahrnehmung unmöglich machen. Auf Anfrage ist eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen.
Das Honorar ist jeweils am Ende jeder Sitzung zu begleichen, Bankomat- oder Barzahlungen sind möglich. Die Honorarhöhe wird an den aktuellen Verbraucherpreisindex angepasst. Ausführliche Befunde werden gesondert in Rechnung gestellt.
Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, werden zu Transkriptionszwecken an externe Transkriptionsbüros weitergegeben. Ebenso werden Rechnungen mit personenbezogenen Daten für Steuerberatungszwecke an Dritte übermittelt, gegebenenfalls kann das auch zu Abrechnungszwecken bei Inkassounternehmen der Fall sein.