Dr. Isabella Mihelak-Ruhland
Dr. Tatjana Haslinger

Unsere Motivation:

Der Wunsch nach einer eigenen Ordination begleitet uns beide schon seit dem Studium – ebenso wie unser Verständnis für ganzheitliche Medizin. Kennengelernt haben wir uns im Rahmen unserer Facharztausbildung, schnell war uns klar, dass wir das Projekt Ordinationseröffnung gemeinsam angehen wollen.

Mit unseren langjährigen Erfahrungen in der Akutpsychiatrie und diversen Spezialabteilungen ist die Zeit nun endlich reif: Wir starten im Frühjahr 2023 mit unserer modernen Wahlarztordination.

Ihre Behandlung:

Anamnese: Im Rahmen eines Erstgespräches wird nach Schilderung Ihrer Beschwerden eine ausführliche Krankengeschichte erhoben. Dabei werden auch mögliche biologische, psychische und soziale Auslöser erfasst.


Da wir lösungsorientiert arbeiten, sind uns ihre bisherigen Bewältigungsstrategien und ihre persönlichen Kraftquellen (Ressourcen) wichtig. Wir erfragen auch Ihre lebensgeschichtlichen Fakten.

Unsere Leistungen:

  • Depressionen und andere affektive Störungen / Stimmungsschwankungen
  • Angsterkrankungen
  • Suchterkrankungen
  • Burnout und Erschöpfungszustände
  • Krisenhafte Lebensumstände und traumatische Erlebnisse
  • Zwangserkrankungen
  • Schizophrenie und andere psychotische Störungen
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Schlafstörungen im Rahmen von psychischen Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen im Alter
  • Peripartale Psychiatrie (psychische Erkrankungen bei Schwangerschaft und Geburt)
  • Psychotherapeutische Gespräche (Einzel/ Paar/ Familie)
  • Gruppentherapie (psychotherapeutische Gruppe)
  • Angehörigengespräche
  • Krisenintervention
  • Beratung und Psychoedukation
  • Fachärztliche Stellungnahme gem. Führerscheingesetz- Gesundheitsverordnung
  • Körperakupunktur
  • Ohrakupunktur
  • Laserakupunktur

Unsere Wahlarztordinaton

Wir haben keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Als Patient erhalten Sie nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie mittels Bankomatkarte direkt begleichen. Sie können diese Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab.